Seit Jahren übe ich die Tätigkeit des Luftbildfotografen mit Multikoptern aus.
Damals noch mit selbstgebauten Systemen, verlasse ich mich heute auf hochwertige Systeme.Gewerbliche Versicherung/Aufstiegsgenehmigung und Registrierung( ab 2021 mit Kenntnisnachweis A1/A3 und dem Fernpilotenzeugnis A2 (Drohnenführerschein) Seit dem 10.02.2021 im Besitz der erforderlichen
Fernpilotenlizenz.
Was muss beachtet werden?
Darf man mit einer Drohne einfach losfliegen und Bilder von Haus, Hof und Garten machen?
Nein, natürlich nicht! Jedenfalls nicht in Deutschland und damit auch nicht in Bayern. Und das ist auch gut so! Es gibt eine Fülle von Vorschriften, die beachtet werden müssen.
jhkaerialphotographie.com legt größten Wert darauf, alle diese Vorschriften einzuhalten.
- Meine Foto-Drohnen gehören rechtlich zu den "unbemannten Luftfahrtsystemen". Das sind unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern gewerblichen Zwecken dienen.
- Dafür können die Landesluftfahrtbehörden sogenannte Aufstiegsgenehmigungen erteilen. jhkaerialphotographie.com hat die Genehmigungen für den Bereich Unterfranken und Würzburg erhalten. Sie müssen bei jedem Einsatz mitgeführt werden.
- Eine Versicherung ist selbstverständlich vorhanden. Auch diese Dokumente müssen mitgeführt werden.
- Es dürfen keine Menschenansammlungen überflogen werden.
- Bei Flügen innerhalb von Ortschaften ist zusätzlich eine polizeiliche Genehmigung erforderlich.
- Eine Vielzahl von luftrechtlichen Vorschriften ist zu beachten.
- Bei Flügen innerhalb von Gebieten mit luftrechtlichen Beschränkungen oder Kontrollzonen ist für jeden Einsatz eine Einzelgenehmigung der Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
- Mindestabstände zu Flugplätzen sind einzuhalten.
- Straßenverkehr, öffentliche Wege, Hochspannungsleitungen und vieles mehr müssen berücksichtigt werden.
- Ich fliege ausschließlich auf Sicht, d.h. der Foto-Kopter muss ständig im direkten und eindeutig erkennbaren Sichtbereich des "Piloten" bleiben (auch dann, wenn über die On-Board-Kamera der Flug außerhalb der Sichtweite möglich wäre).
- Ich fliege nur bei guter Sicht, wenig Wind, kein Regen und tagsüber.
- Ich fliege weder Mensch noch Tier an und achte auf den Schutz der Privatsphäre.
- Ich spioniere nicht und schaue nicht in Nachbars Fenster.
Wenn Sie mir einen Auftrag für Luftaufnahmen erteilen, brauchen Sie sich um all diese Vorschriften nicht zu kümmern, das erledige ich!
Für eine besonders schöne Perspektive Ihres Objektes kann es jedoch sinnvoll sein, ein oder mehrere Nachbargrundstücke zu überfliegen. Dabei gilt der Grundsatz: Der unmittelbare Luftraum über dem Grundstück "gehört" dem jeweiligen Besitzer. Deshalb wäre in diesem Fall ein Einverständnis des betreffenden Nachbarn erforderlich.
Beispielbilder von einigen meiner Kunden